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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der Befangenheit eines Richters durch unsachliche, herabsetzende oder beleidigende Äußerungen in der mündlichen Verhandlung; Verwendung des Begriffs "Unsinn" im Zusammenhamg mit dem Sachvortrag einer ...
Verfahrensgang
- SG Detmold - S 1 U 74/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2933
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Entscheidend ist, ob der Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten muss, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BVerfG, NJW 1993, 2230; BSG, NJW 1993, 2262; BVerwG, NJW 1988, 722).Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, NJW 1993, 2230 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11;… Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).Stellt sich jedoch heraus, dass der Beteiligte oder sein Prozessbevollmächtigter hierdurch gekränkt worden sind und aufgrund dessen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters haben, so muss dieser gegebenenfalls klar stellen, dass seine Äußerung der Verhandlungssituation zuzuschreiben ist und eine Abwertung des Beteiligten oder seines Klagebegehrens nicht beabsichtigt war (ebenso OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Entscheidend ist, ob der Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten muss, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BVerfG, NJW 1993, 2230; BSG, NJW 1993, 2262; BVerwG, NJW 1988, 722). - OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11;… Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22). - BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11;… Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).
- OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Unmutsäußerungen über das …
Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (…BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre. - OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen …
Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (LSG NRW, Beschluss vom 16.6.2003 - L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036). - OLG Stuttgart, 14.07.2017 - 13 W 13/17
Ablehnung eines Sachverständigen: Bezeichnung der berechtigten Frage einer Partei …
Eine solche Herabsetzung ist mit der Bezeichnung eines als unzutreffend erachteten Tatsachenvortrags als "Unsinn" jedoch schon nach allgemeinem Sprachverständnis verbunden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, Rn. 4, juris).
- OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23
Sachverständiger; Befangenheit
Mit der Bezeichnung eines als unzutreffend erachteten Tatsachenvortrags als "Unsinn" sei demgegenüber nach dem allgemeinem Sprachverständnis stets eine Herabsetzung verbunden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, Rn. 4, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 13 W 13/17 -, Rn. 14, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07
Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines …
LSG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, NJW 2003, 2933; OLG Hamb., Beschluss vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; Gehrlein, a. a. O., § 42 Rdn. 18; Czybulka, a. a. O., § 54 Rdn. 67 und 70; Günther, Persönliche Spannungen als Ablehnungsgrund, ZZP 105 (1992), 20 ff., insbesondere 40 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 -, NJW 1996, 2022, sowie BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ (R) 2/77 -, BGHZ 70, 1 (6). - OLG Bremen, 24.05.2006 - 2 Sch 2/06
Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen der Art und Weise der …
Damit verbunden ist die Pflicht zur Sachlichkeit (…vgl. Zöller-Vollkommer, 25. Aufl. § 42 ZPO Rdnr. 20) Evident unsachliche oder herabsetzende Äußerungen können auf eine negative Einstellung gegenüber einer Partei hindeuten und deshalb bei objektiver Betrachtung den Eindruck entstehen lassen, der Richter sei voreingenommen (LSG NRW NJW 2003, S. 2933). - OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem …
Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - L 8 R 921/10
SonstigeAngelegenheiten
Entscheidend ist insoweit, ob der Beteiligte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Sachverständigen ihm gegenüber zu zweifeln (BSG, Beschluss V. 18.7.2007, B 13 R 28/06 R, juris; BGH, Beschluss v. 17.12.2009, III ZB 55/09, MDR 2010, 462; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.12.2006, L4B 12/06 U, UV-Recht aktuell 2007, 134 ff.; Beschluss v. 16.6.2003, L 11 AR 49/03 B, NJW 2009, 2933). - LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2010 - L 13 SF 34/10 Erst evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters können die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn sie den nötigen Abstand zwischen Person und Sache vermissen lassen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB - ).
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 115/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Ferner kann die Besorgnis der Befangenheit angenommen werden bei unsachlichen Äußerungen des Richters wie beispielsweise die Bezeichnung des Vortrags des prozessbevollmächtigten als "Kinkerlitzchen" (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3. 1992, 7 W 10/92, zitiert nach juris) oder die Bezeichnung des Sachvortrags als "Unsinn" (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.6. 2003, L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 118/10
Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 117/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 116/10
Ablehnung einer Richterin aufgrund Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 114/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 15 SF 7/10
- OLG Schleswig, 04.02.2008 - 16 W 13/08
Ablehnung des Sachverständigen wegen herabsetzender Äußerungen
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 109/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 110/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 112/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 111/10